Merkblatt für Passagiere
Mit diesem Merkblatt wollen wir Ihnen bereits vor Antritt Ihrer Ballonfahrt einige Hinweise geben, die gut durchzulesen sind und zu Ihrer eigenen Sicherheit beachtet werden müssen.
Vor der Fahrt:
· Ballonfahren gleicht einer sportlichen Betätigung und setzt eine gute Kondition und körperliche Fitness der
Passagiere voraus. Der Ballonführer wird Sie beim Auf- und Abbau des Ballons aktiv beteiligen. Dies gilt jedoch nur
dann, wenn Sie sich dazu in der Lage sehen und damit einverstanden sind.
· Herz-, Kreislauf-, Lungen- und Gelenkerkrankungen, frische Operationen sowie Schwangerschaften sollten vor der
Fahrt vom Arzt als bedenkenlos bestätigt werden. Zudem muss der Ballonführer bei Terminabsprache darüber in
Kenntnis gesetzt werden.
· Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren. Kinder die kleiner als 1,30 m sind
können grundsätzlich nicht mitfahren.
Allgemein:
· Rauchverbot im Korb und im Umkreis von 25m um Korb, Hänger und Hülle.
· Kleidung wie auf einer Wanderung zur gleichen Jahreszeit. Oberbekleidung aus Baumwolle hat sich bewährt.
Festes Schuhwerk (Wanderschuhe), dass auch die Knöchel schützt. Schuhe mit hohen Absätzen sind nicht geeignet bzw.
nicht erlaubt.
· Alkoholisierte Personen werden von der Fahrt ausgeschlossen.
· Foto-, Film- und Videogeräte dürfen mitgenommen werden. Bei Mitnahme ist der Fahrgast jedoch selbst für die
stoßsichere Verwahrung während der Fahrt und insbesondere bei der Landung verantwortlich. Beim Auf- und Abbau
des Ballons keine Geräte in die Wiese legen! Entweder in die Kunststoffkiste legen oder im Auto verstauen.
Bei Schaden oder Verlust besteht kein Haftungsanspruch.
· Glas, spitze und scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Beim Start und während der Fahrt:
· Der Ballonführer hilft Ihnen beim Einsteigen in den Ballonkorb und weist Ihnen einen Platz zu. Halten Sie sich nur an
den im Korb angebrachten Halteschlaufen fest.
· Keine Gegenstände über Bord werfen.
· Nicht auf den Korbrand oder die Gasflaschen setzen.
· Nicht an Seilen, Schläuchen oder Ventilen festhalten oder ziehen.
Während der Landung:
Die Weisungen des Ballonführers müssen strengstens beachtet werden. Er wird das nachstehend beschriebene
Landeverhalten mit Ihnen vor der Fahrt durchgehen:
1. Ausrichtung wie der Ballonführer vorgibt,
2. mit beiden Händen gut an den im Ballonkorb angebrachten Schlaufen festhalten,
3. leicht in die Knie gehen und dabei Beine und Füße fest geschlossen halten,
4. nicht nach vorne in Fahrtrichtung abstützen,
5. nicht auf den Korbboden setzen,
6. den Kopf nicht über den Korbrand oder über Propangasflaschen halten
7. Erst aus dem Korb aussteigen, wenn der Ballonführer dazu die Anweisung gibt.
Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier ein Supererlebnis sein. Mit Ihrer positiven Einstellung, mit Ihrer guten Stimmung, mit Ihrem sportlichen Einsatz, aber auch mit entsprechender Disziplin tragen Sie wesentlich dazu bei.
Die Korbbesatzung ist eine Mannschaft im abenteuerlichen Einsatz. Nach dem Grundsatz „Jeder für Jeden“ gilt deshalb auch
das persönliche „Du“.
Gehen Sie bitte locker an Ihre Ballonfahrt heran. Ein Schwindelgefühl oder Höhenängste erzeugt eine Ballonfahrt nicht, da der Ballon, anders als hohe Brücken oder Gebäude, nicht mit der Erde verbunden ist. Er hebt sich ganz sanft von der Erde ab (kein Fahrstuhleffekt) und auch während der Fahrt gibt es weder Pendelbewegungen noch die beim Fliegen unangenehmen Turbulenzen.
Der Ballonführer beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.
Beförderungsbestimmungen
· Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der eingetragene Passagier.
· Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
· Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier
selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
· Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
· Die Nichtbeachtung des „Merkblattes für Passagiere“ kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.
· Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt
vorliegt.
· Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
· Für pünktliches Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt ist der Passagier selbst verantwortlich.
· Nichterscheinen führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
· Die ausgestellten Fahr- und Gutscheine sind 3 Jahre ab Buchungsdatum gültig.
· Stornierung des Tickets ist innerhalb 14 Tagen nach Ausstellung möglich.
Es entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 20,-€
· Der Fahrschein ist nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragbar, eine Barauszahlung ist nicht möglich.
· Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das
Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier (Vertragspartnern) rechtzeitig Informationen über die
Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des
Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß
durchgeführt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.